Sarah Deiniger,
Artikelserie - 8. Alles inklusive?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist in der Öffentlichkeit vor allem durch ihre Arbeitsvermittlung und Berufsberatung bekannt. Doch die BA ist auch ein Rehabilitationsträger im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Innerhalb der BA gibt es mit dem Team für berufliche Rehabilitation und Teilhabe einen eigenen Fachbereich, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beraten, zu begleiten und zu fördern und damit einen wichtigen Teil zur Inklusion beizutragen. Hierbei kommt es weder auf die Art der Behinderung, noch auf das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises an.
Die Beratungsfachkräfte beraten sowohl Schülerinnen und Schüler, die beim ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt eine besondere Unterstützung benötigen, als auch Erwachsene, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können und nun einen neuen beruflichen Weg für sich finden müssen.
Die Förderungen sind vielfältig - sie umfassen verschiedenste Angebote von A wie Ausbildungsförderung oder technische Arbeitshilfen bis Z wie Zuschüsse für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Es erfolgt keine pauschale Förderung, vielmehr wird im persönlichen Beratungsgespräch der Bedarf festgestellt und das weitere Vorgehen entschieden. Hierbei steht der „Mensch im Mittelpunkt unserer Beratungsarbeit“, wie eine der Beratungsfachkräfte diese Arbeit zusammenfasst.
Herr S. (Name geändert) kann das bestätigen, denn er hat seine berufliche Erfüllung auf Umwegen gefunden. Er besuchte das Gymnasium und schloss es auch erfolgreich ab, obwohl er zu dieser Zeit bereits aufgrund seiner psychischen Erkrankung in Behandlung war. Herr S. berichtet, dass der schulische Alltag für ihn oftmals ein Kampf gewesen sei, er sich dann aber verpflichtet gefühlt habe, es seinen Klassenkameraden gleich zu tun und ein Studium zu beginnen. Dieses musste er wenig später aufgrund seiner Erkrankung abbrechen und sich mit verschiedenen Nebentätigkeiten über Wasser halten. Herr S. trat eine medizinische Reha an und stabilisierte sich, sodass er einen beruflichen Neustart versuchen wollte. Er hörte von der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und meldete sich zu einem Beratungsgespräch an. In diesem wurden seine Stärken analysiert und anschließend gemeinsam erarbeitet, welche Tätigkeiten für ihn überhaupt in Frage kommen und ihm auch noch Spaß machen könnten. Kurze Zeit später konnte er ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren und entschied sich dann für eine Ausbildung mit psychologischer Unterstützung zum Tischler. Diese Ausbildung hat er in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen.
In der Agentur für Arbeit Aalen gibt es insgesamt sechs Reha-Beratungsfachkräfte, die in der Hauptagentur in Aalen, aber auch in den Geschäftsstellen Bopfingen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd unter anderem persönliche Beratungsgespräche anbieten. Um einen unverbindlichen Termin vereinbaren zu können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 07361-575-675 oder per E-Mail unter Aalen.161-Reha@arbeitsagentur.de.
Neben den Menschen mit besonderen Förderbedarfen können sich auch Arbeitgeber bzgl. den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für eine/n bestimmte/n Arbeitnehmer*in beraten lassen.
Erreichbar ist der Arbeitgeberservice unter der Rufnummer 0800 4 5555-20.
Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Agentur für Arbeit Aalen
https://www.arbeitsagentur.de/