Simone Waibel,
Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es speziell ausgewiesene Parkplätze.
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind die Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.
In Schwäbisch Gmünd gibt es davon ca. 40 Parkplätze im Innenstadtbereich. Die Parkplätze sind in dem Stadtführer „ungehindert unterwegs“ eingetragen.


Doch nicht jeder Mensch mit einer Behinderung darf auf einem Behindertenparkplatz parken.
Dafür ist nämlich ein Parkausweis für Behinderte nötig.
Der Behindertenparkausweis soll Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben, leichter am Leben teilzuhaben.

Es gibt zwei unterschiedliche Behindertenparkausweise, je nach Behinderungsgrad:
a) Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen ( blauer Schwerbehindertenparkausweis)
b) Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangener Parkausweis)
Die Voraussetzungen für einen Behindertenparkausweis sind klar vorgegeben:

Blauer Schwerbehindertenparkausweis:
• eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) oder
• Blindheit (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) oder
• beidseitige Amelie oder Phokomelie (Fehlen/Fehlbildung von Gliedmaßen) oder vergleichbare Funktionseinschränkungen.

Orangener Parkausweis
• ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen          auswirken) sowie die Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert) und „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung) oder
• ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig    ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane sowie das Merkzeichen „G“ und „B“ oder
• schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa leiden, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder
• schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung mit einem GdB hierfür von wenigstens 70.

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung des Parkausweises benötigt?
1. Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
2. Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.
3. Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.
4. Können Sie den Antrag nicht selbst abgeben, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.

Wo wird ein Behindertenparkausweis beantragt?

Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

In Schwäbisch Gmünd können Sie den Parkausweis im Bürgerbüro im Rathaus beantragen.
Hier bekommen Sie auch Unterstützung bei der Beantragung und bei Fragen rund um das Thema.

 

 

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